Mindestlohn
Die Mindestlohnkommission hat den gesetzlichen Mindestlohn zum 1.1.2022 auf € 9,82 angehoben. Der Betrag gilt pro Zeitstunde. Bei 40-stündiger Wochenarbeitszeit wird ein Brutto-Monatslohn von mindestens (€ 9,82 x 174 Arbeitsstunden =) € 1.708,68 erreicht.
Besonderheiten bei Minijobbern
Für die Einhaltung der 450-€-Grenze für Minijobber muss ab 2022 die Arbeitszeit angepasst werden. Möglich sind ab 2022 (€ 450,00 dividiert durch € 9,82 =) 45,82 Stunden im Monat. Bei Minijobbern muss die maximale Arbeitszeit im Arbeitsvertrag dokumentiert sein. Sonst gilt nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden, was unter Berücksichtigung des neuen Mindestlohns und bei 4,33 Wochen pro Monat zur Überschreitung der 450-€-Grenze führt.
Übermittlung der Steuer-ID von Minijobbern
Arbeitgeber müssen seit Jahresanfang die Steueridentifikationsnummern ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlt oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse über das Finanzamt vornimmt. Zudem muss in der Datenübermittlung die Art der Versteuerung angegeben werden. Im Haushaltsscheck-Verfahren erfragt die Minijob-Zentrale die Steuer-ID nur in den Fällen, in denen ausnahmsweise keine Pauschsteuer gezahlt wird.
Stand: 31. Dezember 2021
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater in Idstein und kümmern uns um Ihre Erbschaftsteuer, Unternehmensnachfolge und Digitalisierung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.